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Was passiert mit meinem Geld bei einer Plattform-Insolvenz?

Von Markus G 7 Min. LesezeitAktualisiert: 01. Juli 2026
Redaktionell geprüft · Stand: Juli 2026
Verschlossene Tür als Symbol für eine Plattform-Insolvenz

Kurz zusammengefasst

Bei einer Plattform- oder Emittenten-Insolvenz wird das investierte Geld privater Anleger häufig erst nach allen anderen Gläubigern bedient – bei den weit verbreiteten Nachrangdarlehen oft gar nicht. Der Grund ist die rechtliche Konstruktion: Anleger halten nachrangige Forderungen ohne gesetzliche Einlagensicherung. Der typische Ablauf ist: Zahlungsstopp, Insolvenzantrag, Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, fristgerechte Forderungsanmeldung und schließlich die Verwertung mit Auszahlung einer Quote, die bei nachrangigen Forderungen null betragen kann. Anleger sollten im Insolvenzfall Fristen zur Forderungsanmeldung prüfen, alle Unterlagen sichern und sich bei größeren Summen an eine spezialisierte Kanzlei oder Verbraucherzentrale wenden. Reale Fälle wie Deutsche Lichtmiete (2021) und Degag (2025) zeigen, dass Totalverluste keine theoretische Gefahr sind.

Die Frage klingt unangenehm, ist aber genau deshalb wichtig: Was passiert eigentlich mit meinem investierten Geld, wenn die Plattform oder das Unternehmen, dem ich es geliehen habe, insolvent geht? Zwei reale Fälle aus den vergangenen Jahren zeigen, wie unterschiedlich schwer die Folgen für Anleger sein können.

Der Fall Deutsche Lichtmiete

Die Deutsche Lichtmiete-Gruppe aus Oldenburg sammelte über Anleihen und Direktinvestments insgesamt rund 200 Millionen Euro von Privatanlegern ein. Das Geschäftsmodell: Anleger kauften Industrieleuchten, die das Unternehmen zurückmietete und nach Ablauf der Laufzeit zu einem festen Preis zurückkaufen sollte – bei einer in Aussicht gestellten Rendite von rund 5 Prozent pro Jahr. Im Januar 2021 stellte die Unternehmensgruppe Insolvenzanträge, das Amtsgericht Oldenburg ordnete vorläufige Insolvenzverfahren an. Die Warnzeichen gab es vorher: Bereits 2018 hatte die Stiftung Warentest das Modell wegen der hohen Risiken als nicht empfehlenswert eingestuft. Anleger mussten in der Folge mit erheblichen Verlusten rechnen.

Der Fall Degag

Ein aktuelleres Beispiel: Die Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag) meldete im Januar 2025 Insolvenz an. Rund 6.300 Anleger bangten laut Handelsblatt-Berichterstattung um Investitionen in Höhe von bis zu 282 Millionen Euro. Auch hier hatten Anleger über Jahre attraktive Zinsen erhalten – bis die fälligen Zahlungen, darunter Vertriebsprovisionen und Steuerverbindlichkeiten, nicht mehr geleistet werden konnten.

Warum ist das Geld in solchen Fällen so gefährdet?

Der entscheidende Punkt ist die rechtliche Konstruktion vieler alternativer Investments: Sie erfolgen häufig über Nachrangdarlehen oder nachrangige Anleihen. Das bedeutet, dass die Forderungen der Anleger im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern (Banken, Lieferanten, Finanzamt) bedient werden – wenn nach der Verwertung der verbliebenen Vermögenswerte überhaupt noch etwas übrig ist. Anders als bei einem Bankguthaben gibt es keine gesetzliche Einlagensicherung, die im Hintergrund einspringt. Mehr dazu in unserem Beitrag Nachrangdarlehen einfach erklärt.

Der typische Ablauf einer Plattform- oder Emittenten-Insolvenz

Ablauf einer Plattform-Insolvenz

  1. 1

    Zahlungsstopp

    Zins- oder Rückzahlungen werden ausgesetzt, oft ohne lange Vorwarnung.

  2. 2

    Insolvenzantrag

    Das Unternehmen oder ein Gläubiger stellt Antrag beim zuständigen Amtsgericht.

  3. 3

    Vorläufiger Insolvenzverwalter

    Ein vom Gericht bestellter Verwalter sichert die verbliebenen Vermögenswerte; Zahlungen sind nur noch mit seiner Zustimmung möglich.

  4. 4

    Forderungsanmeldung

    Anleger müssen ihre Forderungen fristgerecht anmelden – wer das versäumt, geht in der Regel leer aus.

  5. 5

    Verwertung & Quote

    Am Ende steht meist nur eine Quote, ein Bruchteil der Investitionssumme – bei nachrangigen Forderungen kann sie null betragen.

Was Anleger konkret tun sollten

Bei einer Insolvenzmeldung sollten Anleger zeitnah prüfen, ob und bis wann eine Forderungsanmeldung erforderlich ist, alle Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise griffbereit halten und sich – insbesondere bei größeren Summen – an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei oder eine Verbraucherzentrale wenden, statt auf eigene Faust zu handeln.

Fazit

Ein Totalverlust ist bei alternativen Investments kein theoretisches Risiko, sondern in der Praxis bereits mehrfach eingetreten. Wer investiert, sollte deshalb nie mehr Geld einsetzen, als er im schlimmsten Fall verschmerzen kann, und konsequent über mehrere Anbieter und Anlageklassen streuen.

MG

Autor

Markus G

Redakteur mit Fokus auf alternative Investments, Crowdlending und Anlegerschutz im DACH-Raum. Alle Inhalte dienen der Aufklärung und stellen keine Anlageberatung dar.

Zuletzt aktualisiert am 01. Juli 2026

Quellenverzeichnis

  1. [1]Amtsgericht Oldenburg / Stiftung Warentest: Deutsche Lichtmiete (Insolvenz Januar 2021)
  2. [2]Handelsblatt: Insolvenz der Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag), Januar 2025

Risikohinweis: Investitionen in Crowdlending und Immobilien-Crowdinvesting beinhalten ein erhebliches Risiko bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Es besteht keine Einlagensicherung. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Anlageberatung im Sinne des WpHG.

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