Steuer-Rechner Kapitalerträge

Vereinfachte Steuer auf Zinserträge aus Crowdlending / Nachrangdarlehen.

Bruttozinsen aus Crowdlending/Nachrangdarlehen

Zusammenveranlagt (Ehepaar)
Kirchensteuerpflichtig

Steuerberechnung

Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag)· 1.000 € (Einzelperson)-1.000,00 €
Zu versteuernder Ertrag500,00 €
Abgeltungsteuer (25 %)125,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %)6,88 €

Steuerlast gesamt

131,88 €

effektiv 8.8 %

Netto-Ertrag

1.368,13 €

Wichtiger Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Modellrechnung und keine Prognose. Es handelt sich nicht um eine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; ein Totalverlust ist möglich.

Alles Wissenswerte zum Steuer-Rechner Kapitalerträge

Kurz erklärt

Der Steuer-Rechner Kapitalerträge berechnet vereinfacht, wie viel Steuer auf Zinserträge aus Crowdlending, P2P-Krediten und Nachrangdarlehen anfällt und wie viel netto übrig bleibt. Für Deutschland berücksichtigt er die Abgeltungsteuer von 25 %, den Solidaritätszuschlag, die optionale Kirchensteuer sowie den Sparer-Pauschbetrag. Für Österreich rechnet er mit der KESt von 27,5 %, für die Schweiz mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. So sehen Sie sofort Ihre Steuerlast und Ihre Nettorendite – die einzige Zahl, die für den Vermögensaufbau wirklich zählt.

Wie funktioniert der Steuer-Rechner Kapitalerträge?

Sie wählen zunächst das Land (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und geben Ihren jährlichen Bruttozinsertrag ein. In Deutschland können Sie zusätzlich angeben, ob Sie zusammenveranlagt sind und ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. Der Rechner zieht zunächst den Sparer-Pauschbetrag ab, wendet dann die Abgeltungsteuer an und ergänzt Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer.

Als Ergebnis sehen Sie eine transparente Aufschlüsselung jedes Steuerbestandteils, die gesamte Steuerlast, die effektive Steuerquote und Ihren Netto-Ertrag. So wird nachvollziehbar, wie sich die einzelnen Komponenten zusammensetzen – statt nur eine pauschale Endzahl zu liefern.

Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer in Deutschland

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 %. Darauf wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Steuer erhoben – das entspricht rund 1,375 % des Ertrags. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer, abhängig vom Bundesland. In der Summe ergibt sich eine Belastung von rund 26,4 % bis knapp 28 % des steuerpflichtigen Ertrags.

Zinsen aus Crowdlending und Nachrangdarlehen zählen steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei inländischen Plattformen wird die Steuer teils automatisch abgeführt; bei ausländischen Anbietern müssen Sie die Erträge in der Regel selbst in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Hintergründe zu den Anlageformen finden Sie auf unseren Seiten zu Crowdlending und Immobilien-Crowdinvesting.

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag

Jeder Person steht in Deutschland ein jährlicher Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro zu (2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren). Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Der Rechner berücksichtigt diesen Freibetrag automatisch. Damit Ihre Bank oder Plattform den Freibetrag berücksichtigt, müssen Sie einen Freistellungsauftrag erteilen – sonst wird die Steuer zunächst einbehalten und Sie müssen sie über die Steuererklärung zurückholen.

Wer mehrere Depots oder Plattformen nutzt, kann den Pauschbetrag aufteilen. Wichtig ist, die Summe aller Freistellungsaufträge nicht über 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) hinaus zu vergeben.

Österreich und Schweiz im Vergleich

In Österreich gilt eine Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 %. Einen dem deutschen Sparer-Pauschbetrag vergleichbaren Freibetrag gibt es nicht, weshalb der volle Ertrag besteuert wird. In der Schweiz existiert keine Abgeltungsteuer: Zinserträge werden als Einkommen zum persönlichen Grenzsteuersatz versteuert. Die einbehaltene Verrechnungssteuer von 35 % ist bei korrekter Deklaration rückforderbar.

Der Rechner bildet diese Unterschiede ab, sodass Anleger im gesamten DACH-Raum eine erste Orientierung erhalten. Für die Schweiz geben Sie Ihren individuellen Grenzsteuersatz an, da dieser je nach Kanton, Gemeinde und Einkommen stark variiert.

Bedeutung und Nutzen: Warum Sie in Netto denken sollten

Viele Anleger vergleichen Angebote anhand des beworbenen Bruttozinses. Entscheidend für den Vermögensaufbau ist jedoch der Betrag, der nach Steuern übrig bleibt. Der Rechner macht diesen Unterschied sichtbar und hilft Ihnen, Angebote realistisch zu vergleichen. In Kombination mit dem Rendite-Szenario-Rechner und dem Diversifikations-Rechner erhalten Sie ein vollständiges Bild aus Renditechance, Steuerlast und Risiko.

Beachten Sie: Der Rechner ist eine vereinfachte Orientierungshilfe und ersetzt keine Steuerberatung. Individuelle Aspekte wie die Günstigerprüfung, die Verrechnung von Verlusten aus anderen Kapitalanlagen oder ausländische Quellensteuern bleiben unberücksichtigt. Details zu den steuerlichen Grundbegriffen finden Sie im Glossar.

Häufige Fragen zum Rechner

Wie hoch ist die Steuer auf Crowdlending-Zinsen in Deutschland?
In Deutschland fallen 25 % Abgeltungsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. 8–9 % Kirchensteuer an. Bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Ehepaaren) bleiben Kapitalerträge steuerfrei.
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge von 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Bis zu dieser Höhe bleiben Zinsen und andere Kapitalerträge steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Muss ich Zinsen von ausländischen Plattformen selbst versteuern?
In der Regel ja. Bei ausländischen Anbietern wird die deutsche Abgeltungsteuer meist nicht automatisch abgeführt. Sie müssen die Erträge dann in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung angeben.
Ersetzt der Steuer-Rechner eine Steuerberatung?
Nein. Der Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung. Individuelle Faktoren wie Günstigerprüfung, Verlustverrechnung oder ausländische Quellensteuer werden nicht berücksichtigt. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Steuerberatung.